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Infos zum Therapiebeginn

Um die Physiotherapie zu beginnen ist eine ärztliche Verordnung notwendig - diese kann vom Facharzt, Krankenhaus oder vom Allgemeinmediziner ausgestellt werden.

Je nach Krankenkasse muss zuerst eine Bewilligung erfolgen, um eine Rückerstattung einzureichen.

Bei der ÖGK und der BVA ist die Bewilligung bis auf weiteres ausgesetzt. Bei der SVS ist eine Vorab-Bewilligung notwendig.

Ohne Verordnung können wir gerne im Bereich der Prävention / Gesundheitsvorsorge arbeiten und trainieren.

Je nach Zusatzversicherung übernimmt diese ebenfalls einen Kostenanteil.​​

Terminvereinbarung

​Die Terminvereinbarung erfolgt jedenfalls telefonisch für Hausbesuche, für die Praxis ist auch eine Online-Buchung möglich.

Terminabsagen können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bekannt gegeben werden. Ansonsten muss aus organisatorischen Gründen das Honorar in Rechnung gestellt werden.

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