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Infos zum Therapiebeginn

Um die Physiotherapie zu beginnen ist eine ärztliche Verordnung notwendig - diese kann vom Facharzt, Krankenhaus oder vom Allgemeinmediziner ausgestellt werden.

Je nach Krankenkasse muss zuerst eine Bewilligung erfolgen, um eine Rückerstattung einzureichen.​

Bei der ÖGK und der BVA ist die Bewilligung bis auf weiteres ausgesetzt. Bei der SVS ist eine Vorab-Bewilligung notwendig.

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Ohne Verordnung können wir gerne im Bereich der Prävention / Gesundheitsvorsorge arbeiten und trainieren.

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WellnessMassagen fallen in den Bereich der Privatleistung, hier kommt es zu keiner Rückerstattung seitens der Kasse.

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Je nach Zusatzversicherung übernimmt diese ebenfalls einen Kostenanteil.​​

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Terminvereinbarung

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​Die Terminvereinbarung erfolgt jedenfalls telefonisch für Hausbesuche, für die Praxis ist auch eine Online-Buchung möglich.

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Terminabsagen können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bekannt gegeben werden. Ansonsten muss aus organisatorischen Gründen das Honorar in Rechnung gestellt werden.​​​​​​​​

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